Behandlungskosten

 

Die Kosten für die Heilbehandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel zwar nicht übernommen, sie können aber im Rahmen der jährlichen  Einkommensteuererklärung üblicherweise als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. 

 

Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen für Heilpraktiker übernehmen die Behandlungskosten abhängig vom gewählten Tarif.

 

Alle Behandlungen werden nach dem aktuell gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) in Rechnung gestellt. Die Behandlungskosten für eine Sitzung betragen je nach Therapieverfahren zwischen 40 und 75 EUR und werden üblicherweise in bar bezahlt. 

 

Selbstverständlich erhalten Sie eine Rechnung oder Quittung über den bezahlten Betrag.

 

Absagen sind bis spätestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn möglich. Absagen, die danach eintreffen oder vergessene Termine werden üblicherweise in voller Höhe berechnet, da der Termin nicht neu vergeben werden kann.